Ferienanlage Rabenstein
Allgemeine Mietbedingungen für die
Ferienhäuser „Haus Waldblick“, "Haus Waldesrauschen", ''Jagdhütte'',
''Waldhaus'', ''Waldhütte'' Bungalowstil mit Stellplatz auf eigenem
Grundstück in Chemnitz Rabenstein
(Erstellt nach dem Muster des deutschen Tourismusverbandes, Bonn)
1. Vertragsabschluss
Der
Mietvertrag über das beschriebene Ferienhaus ist verbindlich
geschlossen wenn die in den Buchungsunterlagen angegebene
Anzahlung zum angegebenen Termin auf dem Konto des Vermieters
eingeht.
Das Ferienhaus im Bungalowstil wird dem Mieter für die
angegebene Vertragsdauer ausschließlich zur Nutzung für Urlaubszwecke /
Fortbildung vermietet und
darf nur mit den im Mietvertrag angegebenen Personen belegt
werden.
2. Mietpreis und Nebenkosten
In
dem vereinbarten Mietpreis sind keine Nebenkosten (z.B. Strom, Wasser)
enthalten.
Die Vertragsparteien haben ausdrücklich eine verbrauchsabhängige
Abrechnung vereinbart.
Zusatzleistungen (z.B. Bettwäsche, Endreinigung), deren
Inanspruchnahme dem Mieter freigestellt sind, werden gesondert in
Rechnung gestellt.
3. Kaution
Haben
die Vertragsparteien eine Kaution vereinbart, zahlt der Mieter an den
Vermieter eine Sicherheit für überlassene Einrichtungs- und
Ausstattungsgegenstände in Höhe von 100 €. Die Kaution ist
zusammen mit dem Gesamtmietpreis, alternativ bei Anreise, zu leisten und
ist nicht verzinslich.
Sie wird nach Beendigung des Mietverhältnisses bei Abreise,
unter Abzug der angefallenen Nebenkosten, dem Mieter zurückerstattet.
4. Mietdauer / Inventarliste
Am
Anreisetag stellt der Vermieter das Mietobjekt dem Mieter ab 16.00 Uhr
in vertragsgemäßen Zustand zur Verfügung. Sollte die Anreise nach 18.00
Uhr
erfolgen, so sollte der Mieter dies dem Vermieter mitteilen. Der
Mieter wird gebeten, unmittelbar nach seiner Ankunft die im Mietobjekt
befindliche Inventarliste
zu überprüfen und etwaige Fehlbestände spätestens an dem der
Ankunft folgenden Tag dem Vermieter oder der von diesem benannten
Kontaktperson
mitzuteilen. Am Abreisetag wird der Mieter das Mietobjekt dem
Vermieter oder der von diesem benannten Kontaktperson bis spätestens
11.00 Uhr geräumt in
besenreinem Zustand übergeben.
Dabei hat der Mieter noch folgende Arbeiten selbst zu erledigen:
-Abziehen der Bettwäsche
-Spülen des Geschirrs
-Entleeren der Papierkörbe & Mülleimer
-Reinigung des Backofens, falls in Benutzung
-Bei Nichterfüllung entstehen folgende Kosten:
-Mülleimer nicht geleert: 5,00 €
-Spülmaschine nicht geleert: 5,00 €
-Backofen verunreinigt: 10,00 €
>>>>>>>>> Diese Kosten werden von
der Kaution eingehalten
5. Rücktritt durch den Mieter
Beim
Rücktritt durch den Mieter steht ihm eine Entschädigung der
nachweislich nicht entstanden Kosten zu. Diese umfasst z.B. :
Endreinigung,
Handtücher/Bettwäsche, Nebenkostenflat.
Dem Mieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass bei dem
Vermieter ein geringerer Schaden entstanden ist. Der Mieter kann bei
Rücktritt vom Vertrag einen
Ersatzmieter benennen, der bereit ist, an seiner Stelle in das
bestehende Vertragsverhältnis einzutreten. Der Vermieter kann dem
Eintritt des Dritten
widersprechen, wenn dieser wirtschaftlich oder persönlich
unzuverlässig erscheint. Tritt ein Dritter in den Mietvertrag ein, so
haften er und der bisherige Mieter
dem Vermieter als Gesamtschuldner für den Mietpreis und die
durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten. Der Vermieter
hat nach Treu und
Glauben eine nicht in Anspruch genommenen Unterkunft anderweitig
zu vermieten und muss sich das dadurch Ersparte auf die von ihm geltend
gemachten
Stornogebühren anrechnen lassen.
Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung wird dem Mieter
empfohlen!
6. Kündigung durch den Vermieter
Der
Vermieter kann das Vertragsverhältnis vor oder nach Beginn der Mietzeit
ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Mieter trotz vorheriger
Mahnung
die vereinbarten Zahlungen (Gesamtmietpreis, Kaution) nicht
fristgemäß leistet oder sich ansonsten in einem solchen Maße
vertragswidrig verhält, dass dem
Vermieter eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht
zuzumuten ist. In diesem Falle kann der Vermieter von dem Mieter Ersatz
der bis zur Kündigung
entstandenen Aufwendungen und des entgangenen Gewinns verlangen.
7. Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnliche Umstände
Der
Mietvertrag kann von beiden Seiten gekündigt werden, wenn die Erfüllung
des Vertrages infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer
höherer Gewalt
erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird. Beide
Vertragsparteien werden von ihren vertraglichen Verpflichtungen frei.
Sie müssen jedoch der
jeweils anderen Vertragspartei bereits erbrachte Leistungen
erstatten.
8. Pflichten des Mieters
Der
Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt mitsamt Inventar mit aller
Sorgfalt zu behandeln. Für die schuldhafte Beschädigung von
Einrichtungsgegenständen,
Mieträumen oder des Gebäudes sowie der zu den Mieträumen oder
dem Gebäuden gehörenden Anlagen ist der Mieter ersatzpflichtig, wenn und
insoweit sie
von ihm oder seinen Begleitpersonen oder Besuchern schuldhaft
verursacht worden ist. In den Mieträumen entstehende Schäden hat der
Mieter soweit er nicht
selbst zur Beseitigung verpflichtet ist, unverzüglich dem
Vermieter oder der von ihm benannten Kontaktperson (Hausverwaltung)
anzuzeigen. Für die durch
nicht rechtzeitige Anzeige verursachten Folgeschäden ist der
Mieter ersatzpflichtig. In Spülsteine, Ausgussbecken und Toiletten
dürfen Abfälle, Asche,
schädliche Flüssigkeiten und ähnliches nicht hineingeworfen oder
–gegossen werden. Treten wegen Nichtbeachtung dieser Bestimmungen
Verstopfungen in
den Abwasserrohren auf, so trägt der Verursacher die Kosten der
Instandsetzung. Müll ist entsprechend getrennt zu sammeln und zu
entsorgen. Bei eventuell
auftretenden Störungen an Anlagen und Einrichtungen des
Mietobjektes ist der Mieter verpflichtet, selbst alles Zumutbare zu tun,
um zu einer Behebung der
Störung beizutragen oder evtl. entstehenden Schaden gering zu
halten. Der Mieter ist verpflichtet, den Vermieter oder ggf. die
Hausverwaltung über Mängel der
Mietsache unverzüglich zu unterrichten. Unterlässt der Mieter
diese Meldung, so stehen ihm keine Ansprüche wegen Nichterfüllung der
vertragsmäßigen
Leistungen (insbesondere keine Ansprüche auf Mietminderung) zu.
9. Haftung des Vermieters
Der
Vermieter haftet für die Richtigkeit der Beschreibung des Mietobjektes
und ist verpflichtet, die vertraglich vereinbarten Leistungen
ordnungsgemäß zu
erbringen und während der gesamten Mietzeit zu erhalten. Der
Vermieter haftet nicht gemäß § 536a BGB. Die Haftung des Vermieters für
Sachschäden aus
unerlaubter Handlung ist ausgeschlossen, soweit sie nicht auf
einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des
Vermieters oder seines
Erfüllungsgehilfen beruhen. Der Vermieter haftet nicht in Fällen
höherer Gewalt (z.B. Brand, Überschwemmung etc...). Der Vermieter
haftet nicht für auf oder um
unser Grundstück gesichert oder ungesichert abgestellte
Sportgeräte wie Fahrräder, Surfboards, Kickboards oder ähnliches!
10. Tierhaltung
Tiere,
insbesondere Hunde, Katzen und dergleichen dürfen gegen Entgeld
gehalten und zeitweilig verwahrt werden. Der Mieter haftet unbegrenzt
für alle durch
die Tierhaltung entstandenen Schäden. Sollten Außenanlagen als
Hundetoilette benutzt werden, so wird dem Mieter von der Kaution 100 €
einbehalten.
Entstandene zusätzliche Reinigungskosten, die durch
Tierverschmutzung in Betten, Teppichen und Polstern verursacht wurden,
werden mit 100€ von der
Kaution einbehalten.
11. Änderungen des Vertrages
Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sowie allen rechtserheblichen Erklärungen bedürfen der Schriftform.
12. Hausordnung
Das
Rauchen ist im gesamten Haus absolut untersagt!
Die Mieter sind zu gegenseitiger Rücksichtnahme aufgefordert.
Insbesondere sind störende Geräusche, namentlich lautes Türwerfen und
solche Tätigkeiten, die
die Mitbewohner oder Nachbarn durch den entstehenden Lärm
belästigen und die häusliche Ruhe beeinträchtigen, zu vermeiden.
Musizieren ist in der zeit von
22.00 Uhr bis 08.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr zu
unterlassen. Rundfunk-, Fernseh- und Phongeräte sind nur auf
Zimmerlautstärke einzustellen.
13. Rechtswahl und Gerichtsstand
Es
findet deutsches Recht Anwendung. Für alle Streitigkeiten aus diesem
Vertragsverhältnis ist das Amtsgericht zuständig, in dessen Bezirk der
Beklagte
seinen allgemeinen Gerichtsstand hat. Für Klagen des Vermieters
gegen Kaufleute , juristische Personen des öffentlichen oder privaten
Rechts oder Personen,
die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben oder
die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen
Aufenthaltsort ins
Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher
Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird
der Wohnsitz des
Vermieters als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart.